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Edelmetall und Steuern

Achtung

Dies ist nur eine allgemeine Information und keinesfalls rechtsverbindlich, wenn Sie sich sicher sein wollen, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Anlagegold, dazu zählen größtenteils alle Barren und Münzen, ist im gesamten EU- Raum und der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Auch fällt beim Import von einem  europäischen Land in ein anderes keine Einfuhrumsatzsteuer an. Allerdings ist die Befreiung von der Mehrwertsteuer auch an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Goldbarren eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen. Goldmünzen müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel haben und nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein. Zusätzlich müssen diese Münzen in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder früher mal gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
  • Alle anderen Edelmetalle, wie Silber, Palladium, Platin usw. werden wie Rohstoffe behandelt und sind daher generell, auch in der gesamten Europäischen Union, mit Mehrwertsteuer beaufschlagt, bzw. sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Hierbei gelten die Sätze des jeweiligen Landes. Ausnahme sind bestimmte Münzen und Sammlerstücke aus Silber die gemäß § 25a UStG statt der Mehrwertsteuer einer so genannten Differenzbesteuerung unterliegen. Das heißt, beim Kauf von Silbermünzen statt Barren, hat man in den meisten Fällen einen spürbaren Preisvorteil.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Gold- oder Silberbarren und Münzen sind dann steuerfrei, wenn Sie die Edelmetalle länger als zwölf Monate (Spekulationsfrist) in Ihrem Besitz hatten.
  • Verkaufen Sie physische Edelmetalle noch vor Ablauf der Jahresfrist, müssen Sie erzielte Gewinne versteuern, allerdings erst ab einer Summe von 600 Euro.
  • Veräußerungsgewinne aus Edelmetall- Wertpapieren, wie zum Beispiel Gold- Zertifikate, Goldfonds oder Mienenaktien unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer und zwar unabhängig von der Haltedauer. Die in diesem Fall zu zahlende Steuer bewegt sich im Bereich von 30 - 38 %. Der tatsächliche Steuersatz für die Abgeltungsteuer beträgt 25 %; zu diesem Betrag werden dann der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. die Kirchensteuer (8 bzw. 9 % je nach Bundesland) addiert. Die Steuer wird von den inländischen Banken abgeführt. Diese sind, von Gesetzes wegen, dazu verpflichtet, den Steuerabzug direkt an die Finanzverwaltung abzuführen.

Nicht nur deshalb raten wir zum Kauf von ausschließlich physischem Gold und Silber.

Alle in unserem Onlineshop geführten Goldbarren und Goldmünzen erfüllen die für die Mehrwertsteuerbefreiung notwendigen Kriterien.